Die bevorstehende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gehört zu
den größten IT-Projekten weltweit. Sobald der Startschuss gefallen ist,
brauchen über 200.000 Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Kliniken in kürzester Zeit neue Lesegeräte.
  In bundesweit sieben Testregionen findet derzeit die Erprobung der eGK statt.
2009 soll die eGK nun endlich ausgerollt werden, auch wenn einzelne Funktionen noch nicht bereit stehen.
   
  Die eGK soll also in einem ersten Schritt (sog eGK-Basisrollout) lediglich die heutige Krankenversicherungskarte ersetzen, ohne zusätzliche Anwendungen, die dann später folgen werden.
Der eGK-Basisrollout wird in einem Schalenmodell, ausgehend von der Einführungsregion in vier Schalen nacheinander über ganz Deutschland ausgebreitet.
  Schale 1: Nordrhein
Schale 2: Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bremen
Schale 3: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
                   Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Schale 4: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Bayern
  Grundsätzlich sind die einzelnen Praxen selbst für die Beschaffung eines Lesegerätes verantwortlich.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstatten jedoch eine Kostenpauschale, wenn Sie diese
gemäß dem noch festzulegenden formalisierten Kostenerstattungsverfahren geltend gemacht wird.
Die Höhe dieser Kostenpauschale wurde bisher nur für die KV Nordrhein festgesetzt.